Heraldischer Verein
"ZUM KLEEBLATT"
von 1888
zu Hannover e.V.

Als gemeinnützig und wissenschaftlich förderungswürdig anerkannter Trägerverein der
Niedersächsischen Wappenrolle (NWR)

 

 

 


Vollwappen-Muster

nach Prof. Heinrich Hußmann, Studienheft "Vom Zeichnen des Wappens", Köln 1964. Die hier abgebildete Zeichnung stammt von dem Heraldiker Gerhard Koggelmann.

 

Niedersächsische Wappenrolle (NWR)

 

Die Registrierung eines Familienwappens
 dokumentiert,
dass eine bestimmte Person
zum Zeitpunkt der Registrierung
ein bestimmtes Wappen geführt hat.
 

 

Sinn und Zweck der Wappenrollen ist die Dokumentation der geführten Familienwappen. Die - nicht behördliche - Durchführung obliegt in den heraldischen Fachvereinen den ehrenamtlich tätigen Wappen- bzw. Heroldsausschüssen.


Tradition hat immer einen Anfang.


Ein Familienwappen zu führen, stellt eine sehr persönliche Entscheidung dar. Ausschlaggebend ist nicht, ob die eigenen Vorfahren ein Familienwappen vorweisen konnten, sondern ob selber der Wille gezeigt wird, ein eigenes Familienwappen zu führen.

Bei der Schaffung eines neuen Familienwappens wird grundsätzlich die Beiziehung eines erfahrenen Heraldikers angeraten.

Bei neuen Familienwappen bedarf es der formlosen Annahme des von einem Heraldiker oder selbst entworfenen Wappens. Eine Registrierung des Wappens ist ratsam, um so das Wappen zu publizieren und unter Beachtung des heraldischen Grundsatzes der Ausschließlichkeit der Öffentlichkeit seinen Anspruch zu zeigen. Durch die Eintragung kommt der Wille zur Wappenführung deutlich zum Ausdruck.

Bestehende und nachweisbare Familienwappen stehen unter dem Rechtsschutz des § 12 BGB analog.

 

Kontakt mit dem Heraldischen Verein "Zum Kleeblatt" von 1888
und der Niedersächsischen Wappenrolle (NWR) => HIER

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Die Pflege der Familienheraldik wird in Deutschland insbesondere durch die heraldischen Vereine ehrenamtlich wahrgenommen.

Eine offizielle staatliche Wappenregistrierung  oder gar Verleihung von Famlienwappen gibt es in Deutschland - im Gegensatz zu monarchisch organisierten Staaten - nicht.

Die Niedersächsische Wappenrolle wird durch den 1888 in Hannover gegründeten und als gemeinnützig sowie wissenschaftlich förderungswürdig anerkannten Heraldischen Verein "ZUM KLEEBLATT" in Fortsetzung einer vereinseigenen Wappenrolle (seit 1906) geführt. Die eingetragenen Familienwappen werden in der Fachzeitschrift  sowie in dem Gesamtwerk der Niedersächsischen Wappenrolle publiziert. Sie sind so in zahlreichen Bibliotheken und Archiven zu finden.  

In den von der deutschen Heraldik beeinflussten Ländern gab es nie ein zentrales "Hauptwappenregister", zumindest
soweit es bürgerliche Wappen betrifft. Wappensammlungen geben daher immer nur einen Teil der früher oder heute existierenden Wappen wieder.

Der Wappenausschuss der Niedersächsischen Wappenrolle hat innerhalb des Heraldischen Vereins die Stellung eines unabhängigen Organs im Sinne von § 30 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Er ist verpflichtet, nur dann Familienwappen einzutragen, wenn sie den heraldischen Regeln entsprechen.

Die Prüfung und Registrierung erfolgt in einem
Antragsverfahren nach gewohnheitsrechtlichen und wissenschaftlichen Grundsätzen, ohne staatliche Gesetzgebung, mit selbstgestalteten Regelungen. Ein Anspruch auf Eintragung eines Wappens besteht nicht.

In die Niedersächsische Wappenrolle (NWR) - als eine in Deutschland geführte anerkannte Wappenrolle - werden nur Familienwappen unter dem in Deutschland geltenden Familiennamen eingetragen. Pseudonyme oder erkaufte Titel finden keine Berücksichtigung. In besonderen Fällen wird die persönliche Vorlage des Personalausweises als Nachweis verlangt.

Auf vielfachen Wunsch von Wappenstiftern werden in der Niedersächsischen Wappenrolle auch zuvor in anderen Wappenrollen aufgenommene Familienwappen registriert. Voraussetzung ist jedoch, dass der Wappenstifter bzw. der Antragsteller das konkrete eigene Familienwappen einer erneuten Überprüfung und Entscheidung des Wappenausschusses der NWR unterwirft und ein entsprechendes Nutzungsrecht an der eingereichten Zeichnung des Familienwappens vorliegt.

 

Dringende Warnung vor Wappenschwindel und Wappenklau

 

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Informationen über Familienwappen und Wappenstiftungen
Unter Beachtung der Gemeinnützigkeit des Heraldischen Vereins wird darauf hingewiesen, dass dieser Link zu einer Fremd-Homepage führt. Auf Anfrage erhalten Sie weitere Informationen über Internetseiten von Mitgliedern des Heraldischen Vereins.

 

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Wappenstiftung -
Gute und schlechte Wappenentwürfe
 

Für einen Wappenstifter kann die Wahl eines geeigneten Wappenbildes ohne Hilfestellung durch einen Heraldiker mühevoll werden. Bei der alleinigen Verwendung von Heroldsstücken bzw. Schildteilungen sollte sehr umsichtig vorgegangen werden. Sie kommen als allgemeines Gestaltungselement  bereits in einer Vielzahl alter Wappen vor.

In der Regel erfolgt daher die Kombination mit einer „gemeinen Figur”. Hier gibt es so gut wie keine Tiere, Pflanzen oder Gegenstände, die nicht Eingang in die Heraldik gefunden hätten. Auf die alleinige Darstellung von alten Wappenbildern wie Löwe, Adler, Lilie oder Kreuz sollte jedoch verzichtet werden.  Sie wurden  -  wie  überhaupt  einfache Wappenbilder - bereits vielfach verwendet. Die in mehreren Sprachen bekannte alte Redensart "Wer kein Wappen hat, führe einen Löwen“ ("Si tu n´as pas du blason, prends le lion!") sollte daher heute möglichst unbeachtet bleiben.

 

Die Neugestaltung eines Familienwappens 

Bei der Neugestaltung eines Wappens gibt es viele Möglichkeiten der Variation. Der Wappenschild kann mehr als ein Bild enthalten. So können auch Heroldsstücke und gemeine Figuren miteinander in einem Schild vereinigt werden.

Vorsicht: Es gilt die einschränkende Regel: Weniger ist mehr! Leider wird von Wappenstiftern häufig für jedes Familienmitglied ein Symbol in den Schild gepackt. Das Familienwappen ist aber keine Familienchronik.

Wird der Schild mit Symbolen überladen, so schadet dies der in der Heraldik angestrebten Klarheit und der leichten Erkennbarkeit. Dies zeigt einen schlechten heraldischen Stil. In der Vergangenheit war es erforderlich, dass Wappen auch aus einer gewissen Entfernung gut erkannt werden konnten.

Es gilt, dass alle Bilder in der kleinsten Wappenabbildung (z.B. auf einem Siegelring) erkennbar bleiben müssen. Auch in diesem Punkt sind bei der Stiftung eines neuen Familienwappens hohe Maßstäbe anzulegen.

Zum Abschluss sei darauf hingewiesen, dass keine modernen Elemente zu Wappenbildern gemacht werden sollten, die nicht zu Schild und Helm passen. Bilder, die nicht der Zeit der Wappen entsprechen, gelten als unheraldisch. Wer ein bestimmtes Gerät abbilden möchte, der sollte sich vergewissern, wie es in der Vergangenheit ausgesehen hat.

Bei der Information über das genaue Aussehen der Gegenstände kann zudem festgestellt werden, wie gut sich Wappenbilder auf das Wesentliche reduzieren lassen. Die dargestellten Symbole sollten so einfach wie möglich sein.

Es dient der angestrebten Eindeutigkeit, wenn anstelle umfangreicher Gegenstände nur deren charakteristische Einzelteile dargestellt werden. So genügt oft die Darstellung eines Mühleisens statt der Darstellung einer ganzen Windmühle (so bereits der bekannte Heraldiker Hupp).

 

 

 

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Hinweise

 

  • Der 1888 gegründete Verein "ZUM KLEEBLATT" ist auf den Bereich der Heraldik (Wappenkunde, Wappenkunst und Wappenrecht) als historische Grund- bzw. Basiswissenschaft konzentriert.

 

  • Der Verein ist als gemeinnützig und wissenschaftlich förderungswürdig anerkannt.

 

  • Die Mitarbeiter des Vereins sind im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Verein ehrenamtlich tätig.

 

  • Es erfolgen durch den Verein keine Rechtsberatungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Dies gilt auch für die juristische Vertretung von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht.

 

  • Der gemeinnützige Verein forscht nicht auftragsmäßig für Privatpersonen nach Familienwappen und genealogischen Quellen. Wir verweisen hierzu auf die anerkannten freien Heraldiker. Diese arbeiten in der Regel auf Honorarbasis und sind auf unterschiedliche Wappenrollen konzentriert.

 

  • Der Verein ist auf die Heraldik konzentriert. Es erfolgen keine Beratungen zur Ahnen- bzw. Familienforschung. Wenden Sie sich hierzu bitte an die genealogischen Fachvereine.

 

 

 

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